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28. Juni 2012
Streit zwischen NPD und Post vor dem Bundesgerichtshof
Erschienen auf mz-web.de. Der Streit zwischen der NPD und der Deutschen Post um die Beförderung einer Parteipublikation wird am 28.6.2012 in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof ausgetragen.
Die NPD-Fraktion im Landtag von Sachsen vertreibt das Mitteilungsblatt „Klartext“. Die Partei verlangt von der Post, dass sie die Publikation als Postwurfsendung im Stadtgebiet von Leipzig verteilt, was die Post jedoch verweigert.
In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob der Marktführer die Beförderung ablehnen darf. Die NPD beruft sich auf das Postgesetz, wonach periodisch erscheinende Druckschriften zur Information der Öffentlichkeit vertrieben werden müssen. Diese Pflicht ergebe sich auch aus dem Gleichbehandlungsgebot.
Die Post AG beruft sich dagegen darauf, dass es sich um eine nicht adressierte Postwurfsendung handele. Hierfür gebe es keine Beförderungspflicht.
Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden haben die Klage der NPD abgewiesen. Dagegen hat die NPD-Landtagsfraktion Revision eingelegt.
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