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19. März 2012

Spiegelbericht über Geheimakte: enorm hohe Hürden für NPD-Verbotsverfahren

Die Mordserie der Zwickauer Terrorzelle hat die Debatte über ein NPD-Verbot neu entfacht. Die Anforderungen für ein Verbotsverfahren sind nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel deutlich höher als bislang öffentlich eingeräumt. Das belege ein Geheimbericht der Innenminister. Die NPD wehrt sich vehement gegen Behauptungen, Parteimitglieder hätten Kontakt zur Zwickauer Terrorzelle unterhalten. Bislang sah es so aus, als stehe ihre Existenz auf dem Spiel. Doch tatsächlich sind die Anforderungen für ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei deutlich höher als bislang öffentlich eingeräumt. Das zeigt nach Spiegel-Informationen ein geheimer Kriterienkatalog der Innenminister.

Der Staat könnte demnach durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, die Klarnamen von Zuträgern aus der rechtsextremen Szene offenzulegen. Das Gericht dürfe „die über die bloße Kenntlichmachung hinausgehende Offenlegung (bis hin zur namentlichen Nennung der Quelle) verlangen“, heißt es in dem rund 40-seitigen Papier. Selbst die persönliche Vernehmung eines V-Mannes in Karlsruhe könnte „durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen werden“.

Anders als die Abschaltung von V-Leuten in den Vorständen der Partei ist dieser Punkt bei den Innenministern umstritten. In einer Telefonschaltkonferenz mit seinen Unionskollegen in den Ländern wies Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) vergangene Woche auf die Bedeutung der Offenlegung der Klarnamen hin. Die Ländervertreter protestierten.

Mehr als 20 V-Leute müssen abgeschaltet werden

Der Schutz der V-Leute habe Priorität, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU), „Klarnamen werden in Karlsruhe unter keinen Umständen preisgegeben“. So sieht es auch der Bayer Joachim Herrmann (CSU): „Verdeckte Quellen können wir nicht offenlegen.“ Die V-Leute in den Vorständen der NPD sollen bereits zum 1. April abgeschaltet werden.

„Im Oktober könnte das Beweismaterial vorliegen“, erklärte der sachsen-anhaltische Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Umstritten ist, wie weit die Abschaltung der Zuträger in die Niederungen der Partei hineinreichen muss.

Insgesamt, davon gehen Verfassungsschützer aus, müsste wahrscheinlich mit mehr als 20 der insgesamt gut 130 V-Leute die Zusammenarbeit beendet werden. Betroffen sind wohl neben der NPD die Vorstände und Präsidien der ihr nahestehenden Jungen Nationaldemokraten, der Kommunalpolitischen Vereinigung sowie des Rings nationaler Frauen.

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