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8. November 2012

Rechtsextremer Schornsteinfeger muss gehen

Erschienen auf Die Welt Online, 8.11.2012. Einem rechtsextremen Schornsteinfeger wird sein Kehrbezirk entzogen. Als Teil der öffentlichen Verwaltung müssen Schornsteinfeger die Grundrechte ihrer Kunden beachten, so das Gericht.

Einem rechtsextremen Schornsteinfeger aus Sachsen-Anhalt darf der Kehrbezirk entzogen werden. Zwar unterlägen Bezirksschornsteinfegermeister nicht einer Pflicht zur Verfassungstreue, wie sie bei Beamten vorausgesetzt wird, erklärten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig. Sie seien aber dennoch mit öffentlichen Aufgaben betraut und insofern auch Teil der öffentlichen Verwaltung. Damit unterlägen sie der allgemeinen Rechtsgebundenheit der Verwaltung und müssten insbesondere die Grundrechte ihrer Kunden beachten. (BVerwG 8 C 28.11)

Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat

Dem Handwerker aus Laucha war im April 2008 die Bestellung für seinen Kehrbezirk vom Landesverwaltungsamt entzogen worden. Dagegen hatte der Mann geklagt und sowohl vor dem Verwaltungsgericht in Halle wie auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg zunächst recht bekommen.

Er arbeitete nach Angaben des Gerichts seit 1987 als Bezirksschornsteinfeger. Daneben betätigt er sich aktiv für die rechtsextreme NPD, ohne Mitglied dieser Partei zu sein. So sitzt er seit 2004 als Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat von Laucha sowie im Kreistag des Burgenlandkreises. Zudem hatte er 2005 als unabhängiger Kandidat auf der Landesliste Sachsen-Anhalt der NPD für die Wahlen zum Bundestag kandidiert.

Schornsteinfeger billige Antisemitismus

Daneben hatte der Schornsteinfeger an mehreren „Totenehrungen“ für die Mörder Walther Rathenaus, Außenminister in der Zeit der Weimarer Republik, teilgenommen. Durch seine jahrelange aktive Beteiligung an den „Totenehrungen“ habe der Kläger zum Ausdruck gebracht, dass für ihn selbst schwerste und zudem antisemitische Straftaten billigenswert und die Täter gar verehrungswürdig seien, erklärten die Bundesrichter. Rathenau sei in der Weimarer Republik wegen seines jüdischen Glaubens Ziel hasserfüllter antisemitischer Hetzkampagnen gewesen, was dem Kläger bekannt sei.

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