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10. Februar 2012

Frankfurter Flughafenattentäter bekommt Lebenslang

n-tv.de. Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Anschlag auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach Arid Uka des zweifachen Mordes und des dreifachen Mordversuchs für schuldig. Die Tat gilt als der erste vollendete islamistische Anschlag in Deutschland.

Der 22 Jahre alte Uka nahm den Urteilsspruch mit verschränkten Armen und äußerlich regungslos auf. Ihm droht nach der Haft die Abschiebung ins Kosovo, weil er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Bundesanwaltschaft und Verteidigung waren sich in ihren Plädoyers einig, dass Uka wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis muss. Die Anklage ist überzeugt, dass Uka am 2. März 2011 seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad (Heiligen Krieg) leisten wollte. Er habe sich zum „Herrn über Leben und Tod gemacht“ und seine Opfer willkürlich ausgesucht. Er habe alle 16 Soldaten töten wollen, die mit dem Militärbus auf dem Weg zur US-Luftwaffenbasis Ramstein waren. Von dort aus sollte es nach Afghanistan gehen. Der Täter wartete, bis die unbewaffneten Soldaten in den Bus eingestiegen waren, und schoss dann in dem engen Gang auf sie.

Keine Aggressionen vor der Tat

Ukas Verteidigerin Michaela Roth beschrieb ihren nicht vorbestraften Mandanten dagegen für „einen jungen Mann, der Amok gelaufen ist“, aber keineswegs für einen religiösen oder gar islamistischen Terroristen. Er sei vor der Tat nie aggressiv gewesen, habe nie Andersgläubige bekehren oder gar bekämpfen wollen.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei Uka um einen Einzeltäter handelt, der sich im Internet radikalisiert hat. Hinweise eines Journalisten, wonach Uka 2010 in Bosnien in einem Sommercamp militärisch ausgebildet worden sei, konnten in dem Verfahren nicht erhärtet werden.

Nicht geklärt wurde auch die Herkunft der Waffe. Ukas Vater wurde inzwischen per Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Pistole zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt, wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft berichtete. Ob es sich dabei um die Tatwaffe handelt, konnte die Staatsanwaltschaft aber nicht sicher sagen.

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