Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

Nachrichten

« Zurück

20. Juli 2012

Gesetz zur Beschneidung: Bundestag beschließt Resolution

dapd/IKG. Nach heftiger internationaler Kritik am Verbotsurteil des Kölner Landgerichts soll die rituelle Beschneidung von Jungen in Deutschland künftig straffrei gestellt werden. Der Bundestag forderte die Regierung am 19.7.2012 mehrheitlich zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzes auf. Damit soll sichergestellt sein, „dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“ Das Kölner Gericht hatte vor gut zwei Monaten die Beschneidung als Körperverletzung gewertet.

Nach dem Urteil riss die Kritik vor allem von Juden und Muslimen aus aller Welt nicht mehr ab. Der deutsche Botschafter in Israel, Andreas Michaelis, übergab gar ein Schreiben an Knessetpräsident Reuven Rivlin. Darin betonte die Bundesregierung, es handele sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung ohne bindende Wirkung für andere Gerichte. Auch Kanzlerin Angela Merkel schaltete sich ein und sprach sich gegen ein Beschneidungsverbot aus.

Das neue Gesetz soll die Verunsicherung bei Juden und Muslimen beenden, aber auch den beteiligten Ärzten Sicherheit geben. In seiner am 19.7.2012 verabschiedeten Resolution stellt das Parlament klar, dass mit dem neuen Gesetz die Genitalverstümmelung von Mädchen keineswegs erlaubt wird. Beides sei nicht miteinander vergleichbar.

Der Linke-Abgeordnete Jens Petermann sprach von einem „sehr eiligen Resolutionsentwurf“ und kritisierte, dass das Papier erst den Medien und dann seiner Fraktion vorgelegt worden sei. Die Linke lehnte die Resolution ab und forderte, den Eingriff zunächst ins „Schmerzlos-Symbolische“ zu verschieben und zu warten, bis der betroffene Junge das Alter von 14 Jahren erreicht habe und selbst entscheiden dürfe. Abgeordnete von Union, FDP, SPD und Grünen stimmten der Resolution zu, es gab aber auch einige Enthaltungen.

Knobloch: Wichtiges Signal dem schnell Taten folgen müssen

Im Vorfeld hatte Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern und Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses von der Bundesregierung die rasche Beseitigung der entstandenen Rechtsunsicherheit gefordert. Sie begrüßt das „wichtige entschlossene Signal“ des Bundestages und hofft, dass das Gesetz bis zum Herbst vorliegt. Schließlich schreibe die Bibel religiösen jüdischen Menschen vor, ihre Söhne am achten Tag beschneiden zu lassen. Insofern sei Eile geboten.

Pressemitteilung
Charlotte Knobloch begrüßt wichtiges Signal und fordert schnelle Lösung

Zu den Gegner des Beschlusses zählte der FDP-Bundestagsabgeordnete Heiner Kamp. „Die körperliche Unversehrtheit von Säuglingen und Kleinkindern ist ein hohes Gut“, erklärte er. Keine Religion dürfe für sich beanspruchen, dieses wichtige Grundrecht verletzen zu dürfen. Die Entscheidung dürften weder der Bundestag noch die Bundeskanzlerin treffen. „Entscheiden muss das Bundesverfassungsgericht“, erklärte Kamp.

Außenminister Guido Westerwelle erklärte vor der Abstimmung, der Beschluss zeige, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land sei. Es wäre nicht vermittelbar, wenn jüdische Mitbürger ihrer Jungen hierzulande nicht beschneiden dürften, sagte der FDP-Politiker.

Die Resolution des Bundestages im PDF-Format erhalten Sie hier.

Die Welt 20.07.12

Messerchen und Judenhass

Die Beschneidungsdebatte ist nicht frei von intellektuellem Antisemitismus. Dessen Tradition reicht bis in die Aufklärung – und über den Holocaust hinaus. Von Hannes Stein, erschienen auf Welt Online

Seiten: 1 2

Alle Beiträge der Kategorie Nachrichten ansehen »

VeranstaltungenÜberblick »

Juli 2024 | Siwan-Tamus | « »

  • So
  • Mo
  • Di
  • Mi
  • Do
  • Fr
  • Sa
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
Alle Veranstaltungen »

Israelitische Kultusgemeinde
Kontakt
Israelitische Kultusgemeinde
München und Oberbayern K.d.ö.R.
St.-Jakobs-Platz 18
80331 München
Tel: +49 (0)89 20 24 00 -100
Fax: +49 (0)89 20 24 00 -170
E-Mail: empfang@ikg-m.de