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9. Februar 2012

Untersuchungausschuss zu Rechtsterror hat Arbeit aufgenommen

dapd. In der ersten Arbeitssitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 9. Februar 2012 haben die Abgeordneten  insgesamt 38 fraktionsübergreifende Beweisanträge gestellt und beschlossen. Dem Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy zufolge haben sich die Fraktionen darauf verständigt, zunächst nur Akten und Berichte anzufordern. Erste Zeugenladungen sollen nicht vor Anfang April erfolgen.

Der Untersuchungsausschuss soll mögliche Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen zur rechtsextremen Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufdecken. Die auch als Zwickauer Terrorzelle bekannte Organisation soll zehn Menschen ermordet haben und jahrelang nahezu unbehelligt von den Sicherheitsbehörden im Untergrund gelebt haben. Der Untersuchungsausschuss hatte sich am 27. Januar konstituiert. Fraktionen stellen 38 Beweisanträge im NSU-Ausschuss – Parlamentarier wollen vor allem Akten von Bundesbehörden anfordern.

Edathy rechnet damit, dass alle 38 Anträge am Donnerstag einstimmig beschlossen werden. Von Anträgen einzelner Fraktionen sei darüber hinaus nicht auszugehen. Nach wie vor zeigten „alle Fraktionen einen starken Willen, gemeinsam aufzuklären“, sagte der SPD-Politiker. Die Dokumente würden in erster Linie bei Bundesbehörden angefordert werden. Nur zwei Papiere sollen von Behörden aus Thüringen bestellt werden.

NSU-Ausschuss will Expertenkommission einladen

Der NSU-Untersuchungsausschuss will die Bund-Länder-Expertenkommission zu einem gemeinsamen Treffen einladen. Für das Vorhaben gebe es fraktionsübergreifendes Einvernehmen, sagte der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy vor der ersten Arbeitssitzung. Auch ein Treffen mit den Mitgliedern des Untersuchungsausschuss des Thüringen Landtag werde angestrebt.

Kommission überprüft Bund-Länder-Zusammenarbeit

Am 7.2.2012 setzte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zudem eine Bund-Länder-Expertenkommission ein, die ebenfalls die Hintergründe des Falls und die Sicherheitsbehörden unter die Lupe nehmen soll. Das vierköpfige Gremium soll vor allem mögliche Schwachstellen bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern aufdecken.

Die Länder benannten den ehemaligen Hamburger Innensenator Heino Vahldieck und den früheren Berliner Innensenator Ehrhart Körting als Mitglieder der Expertenkommission. Die Bundesregierung nominierte den Münchner Juristen Eckhart Müller und den früheren Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Bruno Jost.

Friedrich erwartet umfassende Analyse

Zudem wird sich künftig eine Bund-Länder-Expertenkommission an der Aufklärung der Hintergründe der „Zwickauer Terrorzelle“ beteiligen, teilte Bundesinnenminister Friedrich mit. Vorausgegangen war die Billigung durch das Bundeskabinett. Das Gremium soll mit dem vom Bundestag eingerichteten Untersuchungsausschuss eng zusammenarbeiten.

Friedrich erwartet von der Bund-Länder-Expertenkommission zum Rechtsterrorismus eine Analyse und Bewertung der Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden. „Eine Konsequenz aus der schrecklichen Mordserie der Rechtsextremisten muss ein umfassenderer Informationsaustausch auf allen Ebenen der Sicherheitsbehörden sein“, sagte Friedrich der Nachrichtenagentur dapd.

Friedrich kündigte an, den Experten stünden für ihre Arbeit die Erkenntnisse aus den Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern sowie aus den Ermittlungen des Generalbundesanwalts „zur Verfügung“. In einem „zweiten Schritt“ solle die Kommission dann Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der Sicherheitsbehörden machen. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus in Deutschland habe eine „hohe Priorität“, sagte Friedrich.

Im Aufklärungswettbewerb der Neonazi-Gremien

Von Eberhard Nembach, HR, ARD Berlin. Der Bundestags-Ausschuss zu den Neonazi-Morden hat heute seine Arbeit aufgenommen. Er ist eines von vier Gremien, die sich mit dem Rechtsterrorismus auseinandersetzen. Zeitliche und inhaltliche Probleme sind vorprogrammiert – zum Beispiel bei der Akteneinsicht.

In gut einer Stunde haben die Abgeordneten 38 Beweisanträge beschlossen: Der Untersuchungsausschuss des Bundestages macht Tempo bei der Aufklärung von möglichem Behördenversagen bei der Neonazi-Mordserie, erklärt Eva Högl, die für die SPD im Ausschuss sitzt: „Wir haben nicht viel Zeit, um das ganz offen zu sagen“, schließlich sollten sie auch noch Vorschläge machen, was zu verbessern sei – und das vor dem Wahlkampf 2013. „Deswegen sehe ich das eher so, dass wir wenig Zeit haben und schnell beginnen müssen.“

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Friedrich skizziert Zeitplan für NPD-Verbotsverfahren

Bundesinnenminister Friedrich macht unterdesen Druck für ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren. Auf einer Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten am 22. März will der CSU-Politiker „einen Kriterien-Katalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht“ vorlegen, wie er in der Leipziger Volkszeitung ankündigte. Auf dieser Basis könne dann „konkret mit der Beweissammlung gestartet werden“.

Sollte sich dabei herausstellen, dass der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) „eine Art militärischer Arm der NPD war, dann könnte es mit dem Verbot sehr schnell gehen“, sagte Friedrich. Falls es sich lediglich um ideologische Partner handele, „würde es deutlich schwieriger“.

Friedrich verwies darauf, dass auf der Innenministerkonferenz Ende Mai ein erster Überblick über die Beweislage für den Verbotsantrag möglich sein soll. Dies würde dann auch zusammenfallen mit einem Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung der politischen und organisatorischen Schlussfolgerungen rund um die NSU-Terrorgruppe.

Aufarbeitung der NSU:
Wer befasst sich wie mit der Zwickauer Zelle?

www.tagesschau.de. Welche Behörde wusste was über die Zwickauer Zelle? Wie konnte diese so lange unaufgedeckt bleiben? Neben internen Ermittlungen der beteiligten Behörden wie Verfassungsschutz oder Bundeskriminalamt (BKA) stellen sich mehrere Ausschüsse und Kommissionen diese Frage. Die möglichen Fehler und Versäumnisse liegen bei allen im Fokus. Es gibt dabei jedoch Unterschiede der Befugnisse und Methoden. Ein Überblick:

  • Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Ende Januar setzte der Bundestag einen Untersuchungsausschuss ein, der Versäumnisse bei der Verfolgung der Gruppe  „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufarbeiten soll. Die elf Ausschussmitglieder aus den Fraktionen sollen Empfehlungen vorlegen, um die Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei zu verbessern. Das Gremium kann bei Bedarf einen Sonderermittler einsetzen. Es kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und weitere gerichtliche Ermittlungen anstoßen. Wenn Geheimhaltung erforderlich ist, kann die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen werden. Das Verfahren und die Methoden ähneln denen von Gerichten mit ihren Vorschriften wie der Strafprozessordnung. Wegen des Föderalismus darf der Bundestag aber nur die Arbeit von Bundesbehörden überprüfen.
  • Bund-Länder-Kommission: Die Einbindung der Länder geschieht durch die Bund-Länder-Kommission. Diese Kommission mit Experten soll parallel zum Bundestagsausschuss arbeiten und insbesondere Mängel an den Schnittstellen zwischen Bundes- und Landesstellen ins Visier nehmen und ein Gesamtbild erstellen. Gerade bei den Landesbehörden werden viele Versäumnisse vermutet.
  • Thüringer Landtag: Der thüringische Landtag hat im Januar einen eigenen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit Fehlern der dortigen Sicherheits- und Justizbehörden befassen soll. Insbesondere dem Thüringer Verfassungsschutz waren im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Neonazis schwere Fehler vorgeworfen worden. Der Ausschuss soll klären, warum die rechte Zelle jahrelang unbehelligt agieren konnte.
  • Thüringer Schäfer-Kommission: Parallel zum Erfurter Untersuchungsausschuss bemüht sich eine vom Erfurter Innenministerium eingesetzte Expertenkommission um den frühere Bundesrichter Gerhard Schäfer um Aufklärung. Die sogenannte Schäfer-Kommission meldete jedoch bereits Verzögerungen bei der Aufarbeitung.

Witthaut fordert mehr Polizisten im Kampf gegen Neonazis

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert mehr Polizisten für ländliche Gegenden, um Neonazis Einhalt zu gebieten. Der Gewerkschaftsvorsitzende Bernhard Witthaut sagte am Mittwoch in Berlin anlässlich der Einsetzung einer Bund-Länder-Expertengruppe, Kommissionen, Ausschüsse, Runde Tische und Appelle gegen den Rechtsextremismus seien notwendig und begrüßenswert. Es sei aber vor allem auf dem Land nicht genügend Polizei vorhanden, um das Unwesen der Neonazis zu unterbinden. Neonazis fassten überall dort Fuß, wo sich staatliche Institutionen zurückgezogen hätten.

Bürger beklagten, dass sich abends Neonazis in Ortschaften träfen und die Leute einschüchterten. Die Bürger fragten dann, wo die Polizei bleibe, berichtete Witthaut. „Sollen wir den Menschen antworten, dass die Politik für sie nur zwei Streifenwagen zur Verfügung hat, um Gebiete in der Größenordnung von Landkreisen nachts sicherer zu machen“, fragte der Gewerkschaftschef.

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