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2. Februar 2012

Mutmaßlicher Terrorhelfer ab März in Koblenz vor Gericht

Von Markus Fadl, dapd. Ein mutmaßlicher islamistischer Terrorhelfer muss sich ab 19. März 2012 vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten. Das Gericht teilte am 1.2.2012 mit, dass die Anklage gegen den 37 Jahre alten Deutsch-Afghanen vor dem Staatsschutzsenat zugelassen worden sei. Die Bundesanwaltschaft legt dem Beschuldigten Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen zur Last. Er soll im März 2009 ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet ausgereist sein und sich dort zunächst der „Islamischen Bewegung Usbekistan“ (IBU), später dann Al-Kaida angeschlossen haben.

Bei Al-Kaida soll der Angeklagte als Teil eines geplanten europäischen Netzwerks der Terrororganisation vorgesehen gewesen sein. Im Juli 2010 wurde er aber in Kabul aufgegriffen und gelangte in US-Gewahrsam. Im April vergangen Jahres wurde er dann nach Deutschland überstellt und auf dem US-Stützpunkt Ramstein von den deutschen Behörden festgenommen.

Radikalisierung begann erst nach Jahren in Deutschland

Dem Gericht zufolge besitzt der in Afghanistan geborene Beschuldigte sowohl die afghanische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Von 1990 bis Anfang 2009 lebte er in Deutschland, zuletzt in Hamburg. Laut Anklageschrift begann seine Radikalisierung im Jahr 2007. Im März 2009 sei er schließlich mit mehreren anderen extremistischen Muslimen in die pakistanische Grenzprovinz Waziristan gereist sein, um sich dort der IBU anzuschließen. In der Folgezeit habe er eine Kampfausbildung begonnen und an einem deutschsprachigen Propagandafilm mitgewirkt.

Im Sommer 2009 soll der Beschuldigte sich dann Al-Kaida angeschlossen haben und ebenfalls in Waziristan in einem Ausbildungscamp den Kampf mit Kriegswaffen wie Panzerabwehrgeschützen und Mörsern trainiert haben. Im Juni 2010 soll der Mann mit einem hochrangigen Al-Kaida-Funktionär in Kontakt gekommen sein, der ihn als Teil eines geplanten Netzwerks nach Deutschland zurück schicken wollte.

Dieses Netzwerk sollte laut Bundesanwaltschaft die finanzielle Unterstützung von Al-Kaida sicherstellen und auch für andere, nicht näher konkretisierte Aufträge zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck sei der Beschuldigte in ein konspiratives Kommunikationssystem der Terrororganisation eingeführt worden, bevor er Ende Juni 2010 von Pakistan nach Afghanistan reiste, um von dort nach Deutschland zurückzukehren. Bevor es dazu kam, wurde er aber von den US-Truppen festgesetzt.

(Az.: 2 StE 10/11-8)

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