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21. Januar 2012
Urteil: Auch NPD-Mitglieder haben Recht auf Staatskritik
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Staatskritik auch für NPD-Mitglieder betont. In einer am 20. Januar 2012 veröffentlichten Entscheidung wurde die Geldstrafe für eine NPD-Funktionärin aufgehoben, die in einem Flugblatt ein Theaterstück über den Hitler-Attentäter Georg Elser als „Ehrung eines Mörders“ kritisiert hatte. Das Flugblatt sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, befanden die Karlsruher Richter.
Das Flugblatt hatte die Überschrift „Georg Elser – Held oder Mörder“. Da bei Elsers missglücktem Anschlag acht Menschen ums Leben kamen, sei Elser ein Mörder und kein Vorbild, hieß es auf dem Flugblatt. Das „BRD-System“ müsse verkommen sein, wenn es solcher Vorbilder bedürfe.
Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 917/09
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