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17. Januar 2012

Neonazi-Gegner fühlen sich nicht ausreichend geschützt

Erschienen auf Berliner Morgenpost Online. Rechtsextremismusexperten haben der Berliner Polizei mangelnden Schutz von bekannten Nazi-Gegnern vorgeworfen. Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden sei „kein angemessener Umgang mit Menschen, die sich offen gegen Rechtsextremismus engagieren und bedroht werden“, sagte Bianca Klose von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin am 16. Januar 2012.

„Der Staat muss hier alle Mittel ausschöpfen, um diese Menschen zu schützen“, betonte Bianca Klose. Hintergrund ist ein am Montag bekannt gewordenes Schreiben der Polizei an Personen, deren Namen teilweise mit Bild und weiteren Angaben auf einer rechtsextremen Internetseite auftauchen und die dort als politische Gegner dargestellt werden. In dem Schreiben informiert die Polizei die Betroffenen über die Veröffentlichung und teilt zugleich aber mit, dass sich „keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung ergeben“ hätten.

Diese Erklärung der Polizei sei „ein völlig falsches Zeichen und beruht auf einer fatalen Fehleinschätzung“, sagte Bianca Klose. Die Strafverfolgungsbehörden müssten endlich „die Entschlossenheit und Brutalität der diversen Nazi-Gruppen in Berlin ernst nehmen und handeln“.

Menschenhatz im Internet

Die seit Mitte 2005 existierende und im April 2011 indizierte Internetseite www.nw-berlin.net , auf der zunächst die Namen vermeintlicher politischer Gegner aufgelistet waren, ist nach Angaben der Senatsjustizverwaltung „die zentrale Internetplattform des aktionsorientierten Rechtsextremismus in Berlin“.

Die bislang von der Polizei nicht ermittelten Betreiber begegneten der Indizierung durch die Bundesprüfstelle mit der Auslagerung von einzelnen Seiten auf www.chronik-berlin.com . Die Internetseite soll von einem US-Server „gehostet“ werden, so die Senatsjustizverwaltung. Danach waren mindestens 23 Personen, die auf der rechtsextremen Seite genannt werden, bereits Ziel von Gewalttaten. Bei 13 Angriffen davon ist die Polizei überzeugt, dass es sich um rechtsextremistisch motivierte Übergriffe handelte.

Ermittler: Verdacht gegen Zschäpe erhärtet

Unterdessen wurde bekannt, dass nach Auffassung der Bundesanwaltschaft die laufenden Ermittlungen gegen Beate Zschäpe den dringenden Tatverdacht der Gründung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) weiter belegt hätten. Zu Einzelheiten wollte der Sprecher der Bundesanwaltschaft am Montag jedoch keine Angaben machen. Staatsanwalt Marcus Köhler verwies auf das laufende Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Die Anwälte von Zschäpe hatten Ende Dezember 2011 Haftbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Beweismaterial genüge nicht, um die Untersuchungshaft zu begründen, hatten die beiden Verteidiger argumentiert. Der Staatsschutzsenat des BGH muss nun erstmals entscheiden, ob der NSU als Terrororganisation zu qualifizieren ist und Zschäpe dringend verdächtig ist, dort von Beginn an Mitglied gewesen zu sein. Die Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.

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